Seminare - Beratung - Coaching

S A P V


Gemäß § 14 Qualitätssicherung  des Rahmenvertrages „Spezialisierte ambulanter Palliativversorgung“ (SAPV) haben die Palliative Care Mitarbeitenden die Verpflichtung, an fachbezogenen Fortbildungen aus dem Bereich SAPV bzw. Palliative Care teilzunehmen.

Die jährlichen Fortbildungen müssen im Umfang von 16 Stunden je SAPV-Team-Mitglied nachgewiesen werden und sind auf Anforderung der Krankenkasse vorzulegen.

Mittels eines Modulsystems lassen sich unterschiedliche SAPV-relevante Themen nach Ihrem individuellen Bedarf zusammenstellen. Die Module entsprechen einem Zeitfenster von 4 Stunden und lassen sich so bequem in den Arbeitsalltag integrieren.

Stellen Sie individuell, nach Ihrem Bedarf, die Module für Ihr Team zusammen.